Häufig gestellte Fragen

Häufig gelegt Fragen

Bevor Sie Dienstleistungen bestellen, können Sie sich einen kurzen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung verschaffen.

Die für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlichen Unterlagen sind je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich. 
Standardmäßig verschieben wir zwischen 14 und 30 Tagen. Außerdem hängen alle Umstände von der Arbeitsbelastung der Ämter ab, über die wir die Dienstleistung erbringen. Es hängt auch von den Behörden im Heimatland des Antragstellers ab. In der Regel dauert es am längsten, bis ein Strafregisterauszug im Heimatland des Antragstellers vorliegt. 

Kontakt bilden

Externe Dokumente

Wenn Sie weitere Informationen direkt beim Außenministerium oder beim Amt der Grenz- und Außenpolizei des Innenministeriums wünschen, bieten wir Ihnen nachfolgend Merkblätter, Broschüren und andere wichtige Dokumente an.

Brauchen Sie Rat?

Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll? Egal, wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter.

E-Mail-Adresse

info@vizum.sk

Telefonischer Kontakt

+421 910 550 005

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