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Vorübergehender Aufenthalt - Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten und Familienangehörige

Der Zweck der Familienzusammenführung, wenn ein Ausländer aus einem Drittstaat eine Aufenthaltserlaubnis erhält, ist für den Ehepartner oder das Kind eines Ausländers geeignet, dem bereits eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erteilt wurde. Alternativ, wenn sie einen gemeinsamen Aufenthalt beantragen (z. B. der Ehemann zum Zwecke der Geschäfts- oder Erwerbstätigkeit) und seine Ehefrau oder sein Kind mit ihm in die Slowakei kommen. Kontaktieren Sie uns, wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf. 

Wenn Sie sich entschieden haben, mit Ihrer Familie in der Slowakei zu leben, erlaubt Ihnen das Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern, Dokumente für die Familienzusammenführung einzureichen, wenn Sie Ihren ersten Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt stellen. Aber die wichtigste Bedingung ist, dass der Hauptverantwortlichen für den Aufenthalt – dem Bürgen – ein vorübergehender Aufenthalt für einen anderen Zweck – Geschäft, Beschäftigung – gewährt wird. Ein Antrag auf Familiennachzug ist jedoch jederzeit während Ihres vorübergehenden Aufenthalts möglich.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis der Person möglich, zu der der Antragsteller das Recht auf Familiennachzug geltend macht, längstens jedoch für 5 Jahre.

Der vorübergehende Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung kann einem Bürger gewährt werden, der:

  • Familienangehörige einer Person mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz.
  • Verwandte in direkter aufsteigender Linie eines Asylbewerbers unter 18 Jahren, der gemäß einem internationalen Abkommen eine unterhaltsberechtigte Person ist. 

Als Familienmitglied gilt:

  • Ehemann, wenn die Ehegatten mindestens 18 Jahre alt sind,
    ein unverheiratetes Kind unter 18 Jahren einer Person mit Aufenthaltserlaubnis
  • unbegleitetes Kind unter 18 Jahren, eine Person mit einer Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands nicht für sich selbst sorgen kann
  • der Elternteil einer Person mit Aufenthaltsgenehmigung, die auf ihre Pflege angewiesen ist und in dem Land, aus dem sie kommt, keinen angemessenen familiären Unterhalt genießt

Während des gewährten vorübergehenden Aufenthalts ist es möglich:

in der Zeit bis zu 12 Monaten nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit gültiger Arbeitserlaubnis zu arbeiten, in der Zeit nach Ablauf von 12 Monaten nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne weitere Erlaubnisse zu arbeiten,
lernen.

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag stellen zu können, sind erforderlich:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Den Kunden anweisen, wo er welche Dokumente anfordert, wie er ihm die erforderliche Klausel ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder wie er das Dokument ordnungsgemäß amtlich übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der Ausländerbehörde einreichen müssen.

Gründung eines Unternehmens oder Gewerbes

Wir gründen Ihr Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Eigentümer Sie am Tag der Aufenthaltsgewährung werden. Ohne Notwendigkeit der Zusammensetzung des Grundkapitals.

Darstellung

Nach der Antragstellung übernehmen wir die gesamte Abwicklung und bei Bedarf vertritt Sie unsere persönliche Assistentin oder Ihr persönlicher Assistent direkt vor Ort.

Warum die Dienste von Experten wählen?

Das häufigste Problem, mit dem Ausländer bei der Antragstellung konfrontiert sind, sind unvollständige Unterlagen, fehlerhafte, falsch überprüfte oder offiziell falsch ins Slowakische übersetzte Dokumente. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt. 

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