Beschäftigung

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Vorübergehender Aufenthalt - Beschäftigung

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer

Die Globalisierung und der wachsende Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften bringen auch eine zunehmende Zahl von Ausländern mit sich, die sich dafür entscheiden, in der Slowakei zu arbeiten und zu leben. Damit diese Personen legal im Land arbeiten und leben können, ist die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erforderlich. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Prozess zur Erlangung dieser Genehmigung, den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sowie wichtigen Informationen für Arbeitgeber und Ausländer.

Kategorien von Ausländern

Ausländer lassen sich entsprechend ihrer Rechtsstellung in drei Hauptgruppen einteilen:

– Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
– Bürger freizügigkeitsberechtigter Drittstaaten (z.B. Schweiz)
– Drittstaatsangehörige ohne Freizügigkeitsrecht

Für die erste Gruppe ist zum Zweck der Beschäftigung keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die zweite Gruppe hat nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und auf die dritte Gruppe wird in diesem Artikel eingegangen.

Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung

Ein Ausländer von außerhalb der EU und des EWR, der in der Slowakei arbeiten möchte, benötigt zum Zweck der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Genehmigung wird von der Slowakischen Republik über das Innenministerium der Slowakischen Republik oder die zuständige Einwanderungsbehörde ausgestellt. Der Bewerbungsprozess besteht aus mehreren Schritten:

– Der Arbeitgeber muss die freie Stelle zunächst beim Amt für Arbeit, Soziales und Familie (ÚPSVaR) bekannt geben, wo sie mindestens 15 Tage vor Einreichung der Bewerbung veröffentlicht werden muss.
– Der Ausländer muss anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der slowakischen Konsularvertretung im Wohnsitzland oder direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde in der Slowakei beantragen (sofern er bereits über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt).
– Die Bewerbung muss vollständige Unterlagen enthalten, darunter eine Bestätigung der Beschäftigungsmöglichkeit, Unterlagen zu Ausbildung und Erfahrung, eine Unterkunftsbestätigung, ein Strafregister und eine ärztliche Untersuchung.
– Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwei Jahren (mit der Möglichkeit einer Verlängerung).

Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann nur erteilt werden, wenn:

– Die freie Stelle ist nicht besetzt oder kann nicht mit einem Bürger der Slowakei oder der EU/EWR besetzt werden
– Der Ausländer hat alle Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung und anderen Anforderungen für die jeweilige Stelle erfüllt
– Der Arbeitgeber sorgt für angemessene Unterbringung und Lohn mindestens in Höhe des Mindestlohns

Arbeitsbedingungen für Ausländer

Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erhalten hat, hat in Bezug auf das Arbeitsverhältnis die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bürger der Slowakischen Republik.

Zusammenfassung

Für Ausländer, die in der Slowakei arbeiten und leben möchten, ist der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Der Antragsprozess erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Ausländer und den Behörden. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen und die Regeln befolgen, können Sie erfolgreich eine Genehmigung erhalten und in einem neuen Land arbeiten.

Benötigte Dokumente

Um einen Antrag stellen zu können, sind erforderlich:

Wie können wir Ihnen helfen?

Beschleunigung des Prozesses

Der Kunde muss wissen, wo er welche Dokumente beantragen kann, wie er sie ordnungsgemäß mit der erforderlichen Klausel versieht oder wie er das Dokument offiziell übersetzt.

Entwicklung der Dokumentation

Wir erstellen für Sie eine vollständige Akte, die Sie nur noch bei der Ausländerbehörde einreichen müssen.

Kommunikation mit dem Arbeitsamt

Während des gesamten Prozesses kommunizieren wir für Sie mit allen notwendigen Behörden, bereiten Stellenangebote für ISTPs vor und führen Sie durch den Arbeitsmarkt.

Persönliche Hilfe

Nach Antragstellung übernehmen wir die gesamte Abwicklung und bei Bedarf begleitet Sie unser persönlicher Assistent beim Besuch der ausländischen Polizei.

Warum die Dienste von Experten wählen?

Das häufigste Problem von Ausländern bei der Einreichung eines Antrags sind unvollständige, fehlerhafte, falsch beglaubigte oder offiziell schlecht in die slowakische Sprache übersetzte Unterlagen. Ein weiteres Problem kann die Kommunikation mit den Behörden sein, wo es oft eine Kommunikationsbarriere gibt. Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und mit den Behörden kommunizieren.

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